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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12 B ER, L 20 AY 25/12 B |
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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12 B ER, L 20 AY 25/12 B (https://dejure.org/2012,4187)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.04.2012 - L 20 AY 24/12 B ER, L 20 AY 25/12 B (https://dejure.org/2012,4187)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. April 2012 - L 20 AY 24/12 B ER, L 20 AY 25/12 B (https://dejure.org/2012,4187)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Köln, 07.02.2012 - S 10 AY 10/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12 B ER, L 20 AY 25/12 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG Gelsenkirchen, 21.04.2011 - 5 L 276/11
VwGO § 80 Abs 6
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12
In dem Verfahren erklärte sich die Antragsgegnerin später bereit, den Antragstellern "übergangsweise" Leistungen nach dem AsylbLG zu gewähren, bis ein zwischenzeitlich vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln - 5 L 276/11 angestrengtes und anschließend vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW - 18 B 527/11 fortgesetztes Eilverfahren, in dem sich die Antragsteller gegen die aufenthaltsrechtliche Wohnsitzauflage der Ausländerbehörde zur Wehr setzten, abgeschlossen sei.Das Vorgehen der Antragsteller gegen die Wohnsitzauflage vor den Verwaltungsgerichten blieb im Ergebnis ohne Erfolg (Beschluss des VG Köln vom 08.04.2011 - 5 L 276/11, Beschluss des OVG NRW vom 18.11.2011 - 18 B 527/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2012 - L 20 AY 7/12
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12
Einen Rechtsanspruch auf weitere Bewilligung von Analogleistungen haben die Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin nicht, weil aus einer (wirksamen) Beschränkung der örtlichen Wohnsitznahme auch eine asylbewerberleistungsrechtlich relevante räumliche Beschränkung resultiert (vgl. dazu ausführlich, Beschluss des Senats vom 23.03.2012 - L 20 AY 7/12 B ER). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - L 20 B 52/06
Sozialhilfe
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2012 - L 20 AY 24/12
Bedenken dagegen bestehen insbesondere deswegen, weil sich die Zuweisungsentscheidungen der Bezirksregierung Arnsberg wohl entweder durch Abschluss des Asylverfahrens oder durch die vorübergehende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG erledigt haben dürften (…dazu z.B. Hohm in GK-AsylbLG, § 10a Rn. 31 m.w.N.; vgl. auch Beschluss des Senats vom 27.10.2006 - L 20 B 52/06 AY ER Rn. 18).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - L 20 AY 2/15
Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG
Zum anderen mag zur Bemessung dessen, was als Hilfe unabweisbar geboten ist, zwar bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18.07.2012 (1 BvL 10/10 und 2/11) in Literatur und Rechtsprechung weitgehend Einigkeit darüber bestanden haben, dass sich die Hilfe nach § 11 Abs. 2 AsylbLG auf das beschränkt, was nötig ist, um es dem Leistungsberechtigten zu ermöglichen, so schnell wie möglich an den rechtmäßigen Aufenthaltsort zurückzukehren; dazu gehörten primär die notwendigen Reisekosten sowie dringend erforderliche Verpflegungskosten, jedoch nur ausnahmsweise weitergehende (im Einzelfall bis an den regulären Umfang heranreichende) Leistungen (vgl. hierzu u.a. den Beschlüsse des Senats vom 02.04.2012 - L 20 AY 24/12 B ER und L 20 AY 25/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 27.05.2011 - L 8 AY 31/11 B ER und vom 20.02.2014 - L 8 AY 98/13 B ER).